Arbeitstage bis zur Rente
Arbeitstage bis zur Rente
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Regelaltersrente ab
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Regelaltersgrenze
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Kalendertage
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Gezählt ab heute bis zum letzten Tag vor Rentenbeginn – ohne Abzug von Urlaub und Krankheit. Regelaltersgrenze nach §§ 35, 235 SGB VI, ohne Gewähr.
Die Regelaltersgrenze nach Geburtsjahr
| Geburtsjahr | Regelaltersgrenze |
|---|---|
| bis 1946 | 65 Jahre |
| 1947 – 1958 | 65 Jahre + 1 Monat je Jahrgang (1958: 66 Jahre) |
| 1959 | 66 Jahre + 2 Monate |
| 1960 | 66 Jahre + 4 Monate |
| 1961 | 66 Jahre + 6 Monate |
| 1962 | 66 Jahre + 8 Monate |
| 1963 | 66 Jahre + 10 Monate |
| ab 1964 | 67 Jahre |
Quelle: §§ 35, 235 SGB VI. Die Regelaltersrente beginnt am Ersten des Folgemonats nach Erreichen der Grenze.
So rechnet der Countdown
- Regelaltersgrenze bestimmen – aus dem Geburtsjahr nach der Tabelle oben.
- Rentenbeginn ermitteln: der Erste des Monats nach Erreichen der Altersgrenze. Wer am Monatsersten geboren ist, erreicht die Grenze mit Ablauf des Vortags – die Rente beginnt dann schon im Geburtstagsmonat.
- Arbeitstage zählen: alle Werktage von heute bis zum Tag vor Rentenbeginn, abzüglich der Feiertage Ihres Bundeslandes.
Ohne Gewähr: Der Rechner zeigt die gesetzliche Regelaltersrente. Frühere Rentenarten (35/45 Versicherungsjahre, Schwerbehinderung) und individuelle Rentenauskünfte gibt es nur bei der Deutschen Rentenversicherung.
Häufige Fragen
Wann erreiche ich die Regelaltersgrenze?
Für alle ab 1964 Geborenen liegt sie bei 67 Jahren. Die Jahrgänge 1947–1963 sind in einer Übergangsphase: pro Jahrgang steigt die Grenze zunächst um einen Monat (bis Jahrgang 1958 = 66 Jahre), danach um zwei Monate (Jahrgang 1963 = 66 Jahre + 10 Monate). Rechtsgrundlage: §§ 35, 235 SGB VI.
Wann beginnt die Rente genau?
Die Regelaltersrente beginnt am Ersten des Monats, der auf das Erreichen der Regelaltersgrenze folgt. Wer am Monatsersten Geburtstag hat, erreicht die Grenze rechtlich schon mit Ablauf des Vortags – die Rente beginnt dann bereits im Geburtstagsmonat.
Kann ich früher in Rente gehen?
Ja: Nach 35 Versicherungsjahren ist eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen (0,3 % pro Monat) möglich, nach 45 Jahren die abschlagsfreie „Rente für besonders langjährig Versicherte“ zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze. Verbindliche Auskünfte gibt nur die Deutsche Rentenversicherung.
Zählt der Rechner Urlaub und Krankheit mit?
Nein – er zählt alle regulären Arbeitstage (Werktage minus Feiertage) bis zum Rentenbeginn. Wer die gefühlte Restzeit wissen will, zieht den eigenen Jahresurlaub ab: bei 30 Urlaubstagen pro Jahr etwa 12 % weniger Tage.