Höchstarbeitszeit: Die Grenzen des 8-Stunden-Tags
§ 3 ArbZG erlaubt 8 Stunden pro Werktag — und bis zu 10 Stunden nur mit späterem Ausgleich. So funktioniert das System.
Grundregel und Ausnahme
8 hRegelgrenze pro Werktag (§ 3 Satz 1 ArbZG)
10 habsolute Tagesgrenze mit Ausgleichspflicht (§ 3 Satz 2)
6 Monateoder 24 Wochen: Ausgleichszeitraum auf Ø 8 h/Werktag
Werktage sind Montag bis Samstag. Daraus ergeben sich die bekannten Wochenwerte: 48 Stunden (6 × 8) im Dauerdurchschnitt und 60 Stunden (6 × 10) als Spitze in einzelnen Wochen — sofern der Ausgleich eingehalten wird.
So funktioniert der Ausgleich
- Arbeitszeit über 8 Stunden an einem Tag ist nur zulässig, wenn sie an anderen Tagen wieder „hereingeholt“ wird.
- Maßstab: Innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen darf der Durchschnitt 8 Stunden pro Werktag nicht übersteigen.
- Der Ausgleich kann durch kürzere Tage oder ganze freie Werktage erfolgen.
Wichtig: Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit. Wer von 7 bis 17:30 Uhr mit 45 Minuten Pause arbeitet, liegt bei 9:45 Stunden Arbeitszeit — noch unter der 10-Stunden-Grenze, aber ausgleichspflichtig.
Wer ist ausgenommen?
Das ArbZG gilt nicht für leitende Angestellte, Chefärzte, bestimmte Beamte und Personen in häuslicher Gemeinschaft (§ 18 ArbZG). Für alle anderen Arbeitnehmer — auch außertariflich Beschäftigte — gelten die Grenzen zwingend; vertraglich abbedingen lässt sich § 3 nicht.
Abweichungen nach oben sind nur über Tarifverträge (§ 7 ArbZG, z. B. Bereitschaftsdienst im Krankenhaus), in Notfällen (§ 14) oder mit behördlicher Bewilligung (§ 15) möglich.
Häufige Fragen
Wie viele Stunden darf ich maximal am Tag arbeiten?
Grundsätzlich 8 Stunden werktäglich (§ 3 ArbZG). Eine Verlängerung auf bis zu 10 Stunden ist zulässig, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden nicht überschritten werden.
Wie viele Stunden pro Woche sind erlaubt?
Da der Samstag Werktag ist, ergeben sich rechnerisch bis zu 48 Stunden pro Woche im Dauerschnitt und bis zu 60 Stunden in einzelnen Wochen — mit Ausgleichspflicht.
Zählen Überstunden zur Höchstarbeitszeit?
Ja. Die Grenzen des § 3 ArbZG gelten für die gesamte tatsächliche Arbeitszeit, egal ob regulär oder als Überstunde geleistet.
Gibt es Ausnahmen von der 10-Stunden-Grenze?
Ja: Tarifverträge (§ 7 ArbZG), Notfälle (§ 14 ArbZG) und Bewilligungen der Aufsichtsbehörde (§ 15 ArbZG). Leitende Angestellte sind ganz vom ArbZG ausgenommen (§ 18 ArbZG).
Was droht bei Überschreitung?
Bußgeld bis 30.000 € je Verstoß (§ 22 ArbZG); bei vorsätzlicher Gefährdung von Gesundheit sogar Strafbarkeit (§ 23 ArbZG). Verantwortlich ist der Arbeitgeber.
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