Stundenlohnrechner – Gehalt in Stundenlohn umrechnen

Monatsgehalt und Wochenstunden eingeben – der Rechner liefert den Brutto-Stundenlohn nach der Standardformel × 3 ÷ 13. Oder umgekehrt: Stundenlohn in Monatsgehalt.

Formel × 3 ÷ 13Mindestlohn-Check 13,90 €Auch TeilzeitStand: Juli 2026
Stundenlohn berechnen
Stundenlohn (brutto)
18,46 €
Monatsstunden (Ø)
173,33 h
Jahresbrutto
38.400,00 €
Formel: Monatsgehalt × 3 ÷ (13 × Wochenstunden). Bruttowerte – alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser.

Die Formel: Gehalt ÷ Monatsstunden

Der Stundenlohn ergibt sich aus dem Monatsgehalt geteilt durch die durchschnittlichen Monatsstunden:

Stundenlohn = Monatsgehalt × 3 ÷ (13 × Wochenstunden)
Ein Jahr hat 52 Wochen, ein Quartal also 13 Wochen bei 3 Monaten – daher der Faktor 13/3 ≈ 4,33 Wochen pro Monat. Bei einer 40-Stunden-Woche sind das 40 × 13 ÷ 3 = 173,33 Monatsstunden.

Beispiel: 3.200 € brutto bei 40 Wochenstunden → 3.200 × 3 ÷ (13 × 40) = 9.600 ÷ 520 = 18,46 € pro Stunde.

Warum nicht × 4 Wochen rechnen?

Der häufigste Fehler: Monatsgehalt durch „4 Wochen × 40 Stunden = 160 Stunden“ teilen. Ein Monat hat aber im Schnitt 4,33 Wochen – wer mit 160 statt 173,33 Stunden rechnet, überschätzt seinen Stundenlohn um rund 8 %. Bei 3.200 € wären das 20,00 € statt korrekt 18,46 €.

Beispieltabelle: Stundenlohn nach Gehalt und Wochenstunden

Monatsgehalt (brutto)35 h/Woche38,5 h/Woche40 h/Woche
2.500 €16,48 €14,99 €14,42 €
3.000 €19,78 €17,98 €17,31 €
3.500 €23,08 €20,98 €20,19 €
4.000 €26,37 €23,98 €23,08 €
4.500 €29,67 €26,97 €25,96 €
5.000 €32,97 €29,97 €28,85 €

Brutto-Stundenlöhne nach der Formel × 3 ÷ 13, kaufmännisch gerundet.

Mindestlohn und Minijob-Grenze

JahrMindestlohnMinijob-Grenze
202512,82 €556 €
202613,90 €603 €
202714,60 €633 €

Quellen: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5); Minijob-Grenze = Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet (§ 8 Abs. 1a SGB IV).

Die Minijob-Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: Sie entspricht 10 Wochenstunden zum Mindestlohn. Steigt der Mindestlohn, steigt automatisch auch die Verdienstgrenze.

Häufige Fragen

Wie rechne ich mein Gehalt in Stundenlohn um?
Mit der Standardformel: Stundenlohn = Monatsgehalt × 3 ÷ (13 × Wochenstunden). Bei 3.200 € brutto und 40 Wochenstunden: 3.200 × 3 ÷ 520 = 18,46 €. Der Faktor 13/3 bildet die durchschnittlichen 4,33 Wochen pro Monat ab.
Warum nicht einfach durch 160 Stunden teilen?
Ein Monat hat im Durchschnitt 4,33 Wochen (52 Wochen ÷ 12 Monate), nicht 4. Bei 40 Wochenstunden sind das 173,33 Monatsstunden – wer durch 160 teilt, rechnet seinen Stundenlohn rund 8 % zu hoch.
Ist das der Brutto- oder Netto-Stundenlohn?
Der Rechner arbeitet mit Bruttowerten. Der Netto-Stundenlohn hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer und Sozialabgaben ab und liegt je nach Fall grob bei 60–70 % des Bruttowerts.
Wie rechnet man bei Teilzeit?
Genauso – nur mit den vertraglichen Wochenstunden. Bei 1.800 € brutto und 25 Wochenstunden: 1.800 × 3 ÷ (13 × 25) = 16,62 € pro Stunde. Der Stundenlohn von Teilzeit- und Vollzeitkräften mit gleichem Gehaltsniveau ist identisch.
Rechnet der öffentliche Dienst genauso?
Fast: TVöD und TV-L teilen das Tabellenentgelt durch das 4,348-fache der Wochenstunden (§ 24 Abs. 3 TVöD). 4,348 = 365,25 Tage ÷ 7 ÷ 12 – praktisch dasselbe wie der Faktor 13/3 ≈ 4,333, nur mit Schaltjahren.

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