Pausenregelung: Wie viel Pause steht mir zu?

§ 4 ArbZG schreibt Mindestpausen vor, die im Voraus feststehen müssen. Die Länge hängt allein von der täglichen Arbeitszeit ab.

Die gesetzlichen Mindestpausen

Arbeitszeit pro TagMindestpause
bis 6 Stundenkeine Pflichtpause
mehr als 6 bis 9 Stunden30 Minuten
mehr als 9 Stunden45 Minuten

Die vier Regeln des § 4 ArbZG

  1. Im Voraus feststehen: Die Pause muss vor Arbeitsbeginn zeitlich festgelegt sein — zumindest als Rahmen (z. B. „zwischen 12 und 14 Uhr“).
  2. Mindestens 15 Minuten pro Block: Die Gesamtpause darf aufgeteilt werden, aber kein Abschnitt darf kürzer als 15 Minuten sein.
  3. Spätestens nach 6 Stunden: Niemand darf länger als 6 Stunden ohne Ruhepause beschäftigt werden.
  4. Echte Freistellung: Während der Pause muss die Arbeit vollständig ruhen. Bereitschaft am Arbeitsplatz („Telefon mithören“) ist keine Ruhepause.
Praxis-Tipp: Unser Arbeitszeitrechner prüft Ihre Eingabe automatisch gegen § 4 ArbZG und warnt, wenn die eingetragene Pause zu kurz ist.

Sonderfälle

Jugendliche (unter 18): § 11 JArbSchG verlangt 30 Minuten ab 4,5 Stunden und 60 Minuten ab 6 Stunden — deutlich strenger als das ArbZG.

Tarifverträge: Nach § 7 ArbZG können Tarifverträge Kurzpausen „von angemessener Dauer“ in Schicht- und Verkehrsbetrieben abweichend regeln.

Bezahlung: Das Gesetz regelt nur die Pflicht zur Pause, nicht die Bezahlung. Gesetzliche Ruhepausen sind unbezahlt, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Häufige Fragen

Wie lange darf ich ohne Pause arbeiten?
Höchstens 6 Stunden am Stück (§ 4 Satz 3 ArbZG). Spätestens nach 6 Stunden Arbeitszeit muss eine Ruhepause liegen.
Zählt die Pause zur Arbeitszeit?
Nein. Ruhepausen nach § 4 ArbZG sind keine Arbeitszeit und werden in der Regel nicht bezahlt — es sei denn, Arbeits- oder Tarifvertrag regeln etwas anderes.
Darf die Pause in mehrere Blöcke aufgeteilt werden?
Ja, aber jeder Block muss mindestens 15 Minuten lang sein (§ 4 Satz 2 ArbZG). Kürzere Unterbrechungen gelten nicht als Ruhepause.
Was gilt für Jugendliche?
Für unter 18-Jährige gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz: 30 Minuten Pause bei mehr als 4,5 Stunden, 60 Minuten bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit (§ 11 JArbSchG).
Was passiert, wenn der Arbeitgeber keine Pausen gewährt?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 22 ArbZG) und kann mit Bußgeld bis 30.000 € geahndet werden. Zuständig ist die Arbeitsschutzbehörde bzw. das Gewerbeaufsichtsamt.

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