Ruhezeit: 11 Stunden Pause zwischen den Arbeitstagen

Nach Feierabend beginnt die Schutzzeit: § 5 ArbZG garantiert 11 Stunden ununterbrochene Ruhe, bevor die nächste Arbeit beginnen darf.

Die Grundregel

Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben (§ 5 Abs. 1 ArbZG). Wer um 22 Uhr Feierabend macht, darf frühestens um 9 Uhr wieder anfangen.

Ausnahme: 10 Stunden mit Ausgleich

In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Gaststätten, im Verkehr, beim Rundfunk und in der Landwirtschaft/Tierhaltung darf die Ruhezeit um bis zu eine Stunde auf 10 Stunden verkürzt werden — wenn jede Verkürzung innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden ausgeglichen wird (§ 5 Abs. 2 ArbZG).

SituationMindest­ruhezeitBedingung
Regelfall11 hununterbrochen
Krankenhaus, Gaststätte u. a.10 hAusgleich auf 12 h binnen 1 Monat / 4 Wochen
Krankenhaus: Inanspruchnahme in RufbereitschaftKürzung um bis zu 50 %§ 5 Abs. 3 ArbZG, Ausgleich zu anderen Zeiten

Typische Streitfälle

Rufbereitschaft: Reine Rufbereitschaft zu Hause ist Ruhezeit. Kommt es aber zu einem Einsatz, wird die Ruhezeit unterbrochen und beginnt danach grundsätzlich neu — mit Sonderregel für Krankenhäuser (§ 5 Abs. 3).

Späte E-Mail, früher Termin: Wer abends um 23 Uhr noch dienstliche Aufgaben erledigt, darf am nächsten Tag nicht um 8 Uhr im Meeting sitzen — dazwischen liegen keine 11 Stunden.

Abgrenzung: Die Ruhezeit (§ 5, zwischen Arbeitstagen) ist etwas anderes als die Ruhepause (§ 4, während des Arbeitstags). Beide gelten unabhängig voneinander.

Häufige Fragen

Wie viel Ruhezeit steht mir zwischen zwei Schichten zu?
Mindestens 11 zusammenhängende Stunden nach Ende der täglichen Arbeitszeit (§ 5 Abs. 1 ArbZG).
Darf die Ruhezeit auf 10 Stunden verkürzt werden?
Ja — aber nur in bestimmten Branchen (u. a. Krankenhäuser, Pflege, Gaststätten, Verkehr, Landwirtschaft) und nur, wenn jede Verkürzung innerhalb eines Monats bzw. vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden ausgeglichen wird (§ 5 Abs. 2 ArbZG).
Unterbricht ein dienstlicher Anruf die Ruhezeit?
Ja. Die Ruhezeit muss ununterbrochen sein — nach herrschender Auffassung startet sie nach echter Arbeitsleistung (z. B. Rufbereitschaftseinsatz) neu.
Zählt der Arbeitsweg zur Ruhezeit?
Der normale Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist keine Arbeitszeit und fällt daher in die Ruhezeit.
Gilt die 11-Stunden-Regel auch bei zwei Jobs?
Ja. Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern werden zusammengerechnet (§ 2 Abs. 1 ArbZG) — die Ruhezeit muss insgesamt eingehalten werden.

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